Man sprach ihn frei, trotz seinem Schuß,
Denn Notwehr wurde angenommen –
Ob man auch wohl zu diesem Schluß
Im umgekehrten Fall gekommen? –
Wir zweifeln – sah’n wir doch so oft
Bei Streikenden die Rechtsentscheidung –
Wo da auf Freispruch wir gehofft,
Erkannte man auf Straferleidung. –